AllgemeineGeschäftsbedingungen

zur Nutzung der Plattform „Putzen&co“

 

Flatcheck GmbH, Grohgasse 3, 1050 Wien („Putzen&Co“) betreibt die Vermittlungsplattform www.putzenundco.at („Plattform“ oder „Website“). Hierüber können Verbraucher und Unternehmer („Nutzer“) Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen („Dienstleistungen“ oder „Reinigungstätigkeiten“) buchen. Dienstleister sind Unternehmer, die selbständig und auf eigene Rechnung handeln („Dienstleister“).

 

Vor Nutzung der Website www.putzenundco.at sollte der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Putzen&Co („Nutzungsbedingungen“) sorgfältig lesen und deren Kenntnisnahme und Akzeptanz bestätigen. Sie sind Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Nutzungsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.

 

Putzen&Co  vermittelt für Dienstleister Verträge zwischen Nutzern und Dienstleistern. In diesem Zusammenhang ist Putzen&Co namens und im Auftrag des jeweiligen Dienstleisters als Vertreter mit Abschlussvollmacht berechtigt, für Dienstleister Auftragsanfragen des Nutzers entgegenzunehmen und nach Freigabe durch den Dienstleister zu bestätigen, Zahlungen an Dienstleister weiterzuleiten und Rechnungen im eigenen Namen für die Dienstleister auszustellen. Putzen&Co entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Dienstleister die Anfrage des Kunden annimmt oder nicht.

 

Dienstleistern ist es freigestellt die Arbeiten durch eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer erfüllen zu lassen (Erfüllungsgehilfen).Der Nutzer geht deshalb zwei Vertragsverhältnisse ein: zum einen unentgeltlichen Vertrag mit Putzen&Co über die Nutzung der Plattform („Nutzungsvertrag“; diesen Vertrag regeln die nachfolgenden Nutzungsbedingungen) und zum anderen einen entgeltlichen Vertrag mit einem Dienstleister über die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen („Reinigungsvertrag“). Für den Reinigungsvertrag gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Putzen&Co geht davon aus, dass durch den Abschluss des Reinigungsvertrages kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister begründet wird. Putzen&Co weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit zwischen Nutzer und Dienstleister ankommt und entsprechende Verhaltensweisen oder Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister, selbst wenn diese nicht schriftlich erfolgen, ein Arbeitsverhältnis begründen können. Für die daraus resultierenden Folgen sind ausschließlich der Nutzer und der Dienstleister verantwortlich.

 

 

Geltungsbereich und Nutzung vonwww.putzenundco.at

 

a.

Die Nutzungsbedingungen gelten für den zwischen dem Nutzer und Flatcheck GmbH , Grhohgasse 3, 1050 Wien (Putzen&Co), eingetragen beim Handelsgericht Wien, Betreiber der Plattform www.putzenundco.at geschlossenen Nutzungsvertrag.

 

b.

Hauptgeschäftstätigkeit von Putzen&Co: Die Bereitstellung eines Internet-Markplatzes für haushaltsnahe Dienstleistungen und die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Leistungen, wie die Vermittlung von Unternehmen, die haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen. E-Mail: office@putzenundco.at

 

c.

Um die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren trägt der Nutzer die an Putzen&Co zu übermittelnden Daten im Buchungsformular ein und übermittelt Putzen&Co diese Daten durch einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche oder bucht direkt einen Auftrag per Mail, nachdem sich der Nutzer mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden erklärt hat. Putzen&Co sendet dem Nutzer per Email eine Bestätigung seiner Anfrage  sowie diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Putzen&Co. Mit Zugang dieser Email von Putzen&Co beim Nutzer kommt der Nutzungsvertrag zustande.

 

 

d.

Die Website www.putzenundco.at steht dem Nutzer zur Deckung seines privaten Bedarfs an haushaltsnahen Dienstleistungen, nicht zur kommerziellen Nutzung (Weitervermittlung) zur Verfügung. Nutzern stehen die in Ziffer2 näher bezeichneten Leistungen von Putzen&Co unentgeltlich zur Verfügung.

 

 

e.

Putzen&Co ist im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der Zurverfügungstellung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, Funktionen von www.putzenundco.at zu ändern, zu streichen oder neue Funktionen hinzuzufügen bzw. die Nutzungvon Funktionen nur unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.

 

f.

Es ist untersagt, ohne Genehmigung von Putzen&Co auf www.putzenundco.at für eigene oder fremde Internetdienste, Reinigungstätigkeiten oder sonstige Dienste zu werben.

g.

Es ist dem Nutzer bzw. Kunden untersagt, vermittelte Reinigungsmitarbeiter, die im Auftrag für Putzen&Co tätig sind, abzuwerben und Mitarbeiter oder vermittelte Reinigungsmitarbeiter direkt zu beauftrage. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von € 1.000,- an Putzen&Co vom Nutzer bzw. Kunden zu leisten.

 

Gegenstand des Nutzungsvertrags

 

a.

Putzen&Co bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die Plattform zu nutzen um Reinigungstätigkeiten und andere haushaltsnahe Dienstleistungen flexibel und spontan vermittelt zu erhalten.

 

b.

Putzen&Co vermittelt dem Nutzer unentgeltlich einen Dienstleister für die vom Nutzer in seiner Buchungsanfrage ausgewählten, entgeltlichen Dienstleistungen. Putzen&Co schuldet keinen Vermittlungserfolg. Putzen&Co leitet eine Buchungsanfrage des Nutzers an passende Dienstleister weiter, mit denen Putzen&Co kooperiert. Der jeweils angefragte Dienstleister prüft, ob er die Dienstleistung gemäß der Buchungsanfrage erbringen möchte und entscheidet autonom über die Annahme des Auftrags. Er unterliegt bei der Durchführung des Reinigungsvertrages keinen Weisungen von Putzen&Co, sondern gestaltet diese in eigener Organisation und Verantwortung. Lehnt der angefragte Dienstleister eine Buchungsanfrage ab, versucht Putzen&Co einen anderen passenden Dienstleister, zu vermitteln.

 

c.

Putzen&Co vermittelt keine Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern ausschließlich selbständige, nicht abhängig beschäftigte Dienstleister. Der Nutzer verpflichtet sich, mit einem von Putzen&Co vermittelten Dienstleister zur Durchführung der Reinigungstätigkeiten weder einen Arbeitsvertrag zu schließen, noch den Reinigungsvertrag wie ein Arbeitsverhältnis durchzuführen. Insbesondere darf der Nutzer dem Dienstleister keine Weisung bzgl. Art, Ort, Zeit und Inhalt der Leistung erteilen. Diese sind vielmehr einvernehmlich im Reinigungsvertrag mit dem Dienstleister zu vereinbaren. Sollte Putzen&Co zur Kenntnis gelangen, dass ein Nutzer und ein Dienstleister statt eines Reinigungsvertrages über selbständige Leistungen einen Arbeitsvertrag begründen, oder die Auftragserfüllung tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchführen, stellt dies ein Grund zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages dar.

 

d.

Bevor ein Dienstleister erstmalig von Putzen&Co vermittelt wird, prüft Putzen&Co einmalig in einem persönlichen Gespräch mit dem Dienstleister dessen Hintergrund, seine Referenzen und Erfahrung. Die tatsächliche Erfüllung der Pflichten aus einem Reinigungsvertrag (siehe dazu die AGB Reinigungsvertrag) wird von Putzen&Co nicht überwacht und kann dem Nutzer durch Putzen&Co auch nicht garantiert werden. Der Nutzer ist angehalten, selbst zu prüfen, ob Reinigungstätigkeiten auftragsgemäß durchgeführt wurden.

 

 

e.

Der Nutzer kann einen favorisierten Dienstleister bestimmen. Putzen&Co wird diesen Wunsch des Nutzers bei der Vermittlung berücksichtigen und versuchen, dem Kunden einen Reinigungsvertrag mit dem favorisierten Dienstleister zu vermitteln. Die Vermittlung des favorisierten Dienstleisters kann nicht garantiert werden, sondern hängt von der Entscheidungdes favorisierten Dienstleisters ab.

 

f.

Falls ein vereinbarter Termin nicht stattfinden kann, unterstützt Putzen&Co Nutzer und Dienstleister dabei, einen Alternativtermin zu finden. Den Erfolg schuldet Putzen&Co nicht.

 

g.

Kommt ein Reinigungsvertrag zwischen dem Nutzer und einem Dienstleister zustande, übernimmt Putzen&Co des Weiteren Leistungen zur Zahlungsabwicklung. (siehe dazu die AGB Reinigungsvertrag).

 

h.

Einen dem Nutzer durch Vermittlung von Putzen&Co bekannt gewordenen Dienstleister kontaktiert der Nutzer ausschließlich über www.putzenundco.at.

 

 

Haftung von Putzen&Co

 

a.

Putzen&Co haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Reinigungsvertrages durch den Dienstleister und/oder den Nutzer. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle einer unter Verletzung des Nutzungsvertrags oder der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer und/oder Dienstleister erfolgenden Nutzung der Plattform und/oder Anbahnung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Reinigungsvertrages.

 

b.

Putzen&Co haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Putzen&Co nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Putzen&Co –gleich aus welchem Rechtsgrund –bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet Putzen&Co jeweils nur

(1.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(2.) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

 

c.

Die Seiten vonwww.putzenundco.at enthalten auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte Putzen&Co unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. Putzen&Co übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.

 

Haftung des Nutzers.

 

Der Nutzer haftet Putzen&Co für sämtliche Schäden, die Putzen&Co durch die unter Verletzung des Nutzungsvertrags und/oder der Nutzungsbedingungen vom Nutzer erfolgende Nutzung der Plattform und/oder Anbahnung, Durchführung, Beendigung und/oder Abwicklung des Reinigungsvertrages. Der Nutzer verpflichtet sich, Putzen&Co von sämtlichen Schäden, welche Putzen&Co durch eine etwaige Inanspruchnahme durch den Dienstleister oder Dritte wegen einer unter Verletzung des Nutzungsvertrages und/oder der Nutzungsbedingungen erfolgenden Nutzung der Plattform und/oder Anbahnung, Durchführung, Beendigung und/oder Abwicklung des Reinigungsvertrages durch den Nutzer entstehen, freizustellen.

 

Hinweise zum Datenschutz

 

a.

Putzen&Co erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Nutzers gemäß den Regelungen zum Datenschutz („Datenschutzerklärung“).

 

b.

Putzen&Co wird dem Nutzer dessen Daten, einschließlich der Angaben über vom Nutzer gebuchte Leistungen, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags zur Einsicht im Nutzprofil zur Verfügung stellen und eine Möglichkeit zur Änderung der Daten anbieten. Hierzu hat sich der Nutzer auf der Plattform mit seiner Email-Adresse und seinem Passwort anzumelden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

 

a.

Für den Nutzungsvertrag gilt österreichisches Recht.

 

b.

Vertrags-und Verhandlungssprache ist Deutsch. Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieses Nutzungsvertrags bzw. dieser Nutzungsbedingungen steht dem Nutzer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

 

c.

Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Wien.

 

 

 

Stand Februar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungstätigkeiten von Dienstleistern ,die über www.putzenundco.at gebucht werden

 

Flatcheck GmbH, Grohgasse 3, 1050 Wien („Putzen&Co“) betreibt die Vermittlungsplattform www.putzenundco.at. („Plattform“ oder „Website“). Hierüber können Verbraucher und Unternehmer („Nutzer“) Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen („Dienstleistungen“ oder „Reinigungstätigkeiten“) buchen. Dienstleister sind Unternehmer, die selbständig und auf eigene Rechnung handeln („Dienstleister“).Der Nutzer hat einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit Putzen&Co geschlossen und über Putzen&Co eine Buchungsanfrage formuliert.

 

Putzen&Co selbst bietet keine Reinigungstätigkeiten an, sondern vermittelt für Dienstleister Verträge zwischen Nutzern und Dienstleistern. In diesem Zusammenhang ist Putzen&Co namens und im Auftrag des jeweiligen Dienstleisters als Vertreter mit Abschlussvollmacht berechtigt, für Dienstleister Buchungsanfragen des Nutzers entgegenzunehmen und nach Freigabe durch den Dienstleister zu bestätigen, Zahlungen an Dienstleister weiterzuleiten und Rechnungen im Namen der Dienstleister auszustellen.

Putzen&Co entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Dienstleister die Anfrage des Kunden annimmt oder nicht. Der Nutzer geht deshalb zwei Vertragsverhältnisse ein: zum einen unentgeltlichen Vertrag mit Putzen&Co über die Nutzung der Plattform („Nutzungsvertrag“) und zum anderen einen entgeltlichen Vertrag mit einem Dienstleister über die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen („Reinigungsvertrag“).Putzen&Co geht davon aus, dass durch den Abschluss des Reinigungsvertrages kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister begründet wird. Putzen&Co weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit zwischen Nutzer und Dienstleister ankommt und entsprechende Verhaltensweisen oder Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister, selbst wenn diese nicht schriftlich erfolgen, ein Arbeitsverhältnis begründen können. Für die daraus resultierenden Folgen sind ausschließlich der Nutzer und der Dienstleister verantwortlich.

 

Für diesen Reinigungsvertrag zwischen dem Nutzer und einem Dienstleister gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB Reinigungsvertrag“).

1.Gegenstand und Abschluss des Reinigungsvertrages

 

a.

Bei dem Reinigungsvertrag zwischen Nutzer und Dienstleister handelt es sich um einen Vertrag mit werk-und dienstvertraglichen Elementen; Parteien dieses Vertrages sind allein der Nutzer und der Dienstleister. Der Nutzer hat gegen den Dienstleister einen Anspruch auf Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen entsprechend der Buchungsanfrage des Nutzers. Der Dienstleister hat gegen den Nutzer Anspruch auf Zahlung der in der Buchungsanfrage des Nutzers genannten Vergütung, nachdem die vereinbarten Dienste geleistet sind.

b.

Ein Reinigungsvertrag kommt wie folgt zustande:

(1.)Indem der Nutzer auf www.putzenundco.at Reinigungstätigkeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auswählt und auf die Schaltfläche „bestellen“ klickt, gibt er ein rechtsgeschäftliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Reinigungsvertrags ab („Angebot“ oder „Buchungsanfrage“). Mit dem Klicken der Schaltfläche „bestellen” erklärt sich der Nutzer mit der Geltung der AGB Reinigungsvertrag sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Putzen&Co einverstanden.

(2.)Nach Abgabe dieser Buchungsanfrage erhält der Nutzer von Putzen&Co eine Eingangsbestätigung; darin liegt noch keine Annahme des Angebots des Nutzers.

(3.)Das Angebot des Nutzers übermittelt Putzen&Co an den Anforderungen des Angebots entsprechende, also passende Dienstleister. Hat der Nutzer einen favorisierten Dienstleister benannt, an diesen.

(4.)Informiert ein Dienstleister Putzen&Co, das Angebot anzunehmen, erklärt Putzen&Co in einer Email an den Nutzer namens und in Vollmacht des Dienstleisters für ihn die Annahme des Angebots („Auftragsbestätigung“). Mit Zugang dieser Email bzw. Auftragsbestätigung beim Nutzer kommt der Reinigungsvertrag zwischen Nutzer und Dienstleister zustande.

(5.)Die Auftragsbestätigung enthält Angaben zum vereinbarten (das heißt, wie in der Buchungsanfrage beschriebenen) Leistungsumfang und zum Dienstleister (Identität), der die Leistung erbringt. Die Auftragsbestätigung enthält ebenfalls die AGB Reinigungsvertrag, die die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht des Nutzers beinhalten.

(6.)Der Nutzer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn er Verbraucher(§1 KSchG) ist. Putzen&Co nimmt einen Widerruf des Nutzers stellvertretend für den Dienstleister entgegen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Flatcheck GmbH, Grohgasse 3, 1050 Wien; E-Mail-Adresse: office@putzenundco.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen namens und in Vollmacht des Dienstleisters alle Zahlungen, die wir  von Ihnen erhalten haben bzw. hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Dienstleister angenommene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück gezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, verwendet, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie und stellvertretend für den Dienstleister uns  einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An: Flatcheck GmbH , Grohgasse 3, 1050 Wien; E-Mail-Adresse: office@putzenundco.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)-in Auftrag gegeben bei (*)-Bestellt am (*)/erhalten am (*)-Name des/der Verbraucher(s)-Anschrift des/der Verbraucher(s)-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)-Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

c.

Kann Putzen&Co eine Buchungsanfrage des Nutzers nicht erfolgreich vermitteln, kommtkein Reinigungsvertrag zustande; Putzen&Co informiert den Nutzer entsprechend (perEmail oder telefonisch). Putzen&Co kann dabei einen Alternativtermin vorschlagen.

d.

Die Annahme oder Ablehnung einer Buchungsanfrage durch den Dienstleister teiltPutzen&Co dem Nutzer in der Regel 3 Tage vor Erfüllungstermin mit.

2.Regelungen für den Reinigungsvertrag

a.

Der Nutzer gibt dem Dienstleister die zur Vertragserfüllung notwendigen Auskünfte und Hilfestellungen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zugewährleisten. Der Nutzer stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum Ort der zu erbringenden Dienstleistung.

b.

Der Dienstleister unterliegt bei der Durchführung des Reinigungsvertrages weder Weisungen von Putzen&Co, noch des Nutzers bezüglich Art, Ort, Zeit und Inhalt der Leistung. Diese sind vielmehr einvernehmlich im Reinigungsvertrag zwischen Dienstleister und Nutzer zu vereinbaren. Der Dienstleister gestaltet die Durchführung des Reinigungsvertrages in eigener Organisation und Verantwortung unter Berücksichtigung der Regelungen des Reinigungsvertrages.

c.

Falls der Nutzer eine Reinigung ohne Reinigungsmittel bucht, stellt der Nutzer die erforderlichen Reinigungsmittel. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Reinigungsmittel zu Beginn der Dienstleistung vorhanden sind.

d.

Eine Abweichung der vereinbarten Anzahl der zu erbringenden Stunden der Dienstleistung muss vorab zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer vereinbart werden. Weicht die Anzahl der tatsächlich erbrachten Stunden der Dienstleistung vonder Zahl der gebuchten Stunden ab, ist der Nutzer verpflichtet, diese AbweichungPutzen&Co unverzüglich mitzuteilen. Eine Anpassung ist nur in 30 Minuten Intervallen möglich, die Mindestbuchungsdauer von 2 Std kann nicht unterschritten werden.

e.

Die Leistungen des Dienstleisters gelten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Nutzer nicht unverzüglich nach Abschluss der Reinigungstätigkeiten Mängel geltend macht. Dies gilt nicht für Verbraucher. Ist die Reinigungstätigkeit mangelhaft erbracht, ist der Dienstleister zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei berechtigter Reklamation (Mängelanzeige) soll der Nutzer Putzen&Co innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Reinigung informieren und dem Dienstleister die Nacherfüllung in angemessener Frist ermöglichen. Putzen&Co wird eine Reklamation an den Dienstleister unverzüglich weiterleiten, sofern der Nutzer nicht schon selbst dem Dienstleister den Mangel angezeigt hat.

f.

Putzen&Co wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten und soweit wirtschaftlichvertretbar darauf hinwirken, dass Mängel vom Dienstleister behoben werden. Putzen&Co schuldet allerdings weder einen solchen Erfolg, noch haftet Putzen&Co für die Mängelbeseitigung oder sonstige sich hieraus ergebende Rechtsfolgen.

g.

Gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegen den Dienstleister, die überdas Recht aufNacherfüllung hinausgehen, bleiben unberührt.

3.Zahlung

a.

Nach Erfüllung des Reinigungsvertrags durch den Dienstleister ist der vereinbarte Preis vom Nutzer über die bei der Buchung gewählte Zahlungsmethode an einen Treuhänder zu zahlen.

b.

Der Nutzer zahlt den Preis mit schuldbefreiender Wirkung für den Nutzer; Putzen&Co nimmt die Zahlung für den Dienstleister entgegen. Die Freigabe der Zahlung setzt die Bestätigung der Erbringung der Dienstleistung durch den jeweiligen Dienstleister, die fehlende Reklamation durch den Nutzer und den Ablauf von 48 Stunden nach Beendigung der Reinigungstätigkeit.

c.

Putzen&Co erstellt über erbrachte Dienstleistungen/Reinigungstätigkeiten namens und im Auftrag des Dienstleisters auf elektronischem Weg eine Rechnung an den Nutzer. Die Preise verstehen sich netto zzgl 20% MWSt.

d.

An Sonn und Feiertagen und nach 20Uhr gelten die Preise zzgl 50% Feiertagszuschlag.
Gesondert geregelte Vereinbarungen sind nach schriftlicher Abmachung möglich.

4.Stornierung

a.

Eine Stornierung (Kündigung) der gebuchten Reinigungstätigkeiten ist bis zu 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos möglich. Storniert der Nutzer einen Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Reinigungstätigkeiten, fällt Putzen&Co eine Abwicklung der Vermittlungsleistung zur Last. Der Nutzer hat Stornierungskosten in Höhe des mit dem Dienstleister vereinbarten Entgelts für die erste Stunde der gebuchten Leistung an den Treuhänder zu zahlen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Stornierungskosten wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

b.

Der Reinigungsvertrag kann während der Dauer der Dienstleistung nicht gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Reinigungsvertrag erlischt, wenn die geschuldeten Leistungen bewirkt worden sind.

5.Haftung von Dienstleistern

a.

Der Dienstleister haftet dem Nutzer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften; Ausnahmen regelt der nachfolgende Absatz.

b.

Auf Schadensersatz haftet der Dienstleister – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister jeweils nur

(1.)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(2.)für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Reinigungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)); in diesem Fall ist die Haftung des Dienstleisters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

a.

Für den Reinigungsvertrag gilt österreichisches Recht.

b.

Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

c.

Bei Streitigkeiten hinsichtlich des Reinigungsvertrags steht dem Nutzer derRechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

 

 

Stand Februar 2022